Das Lehramt an Realschulen in Bayern besteht aus den Erziehungswissenschaften (Psychologie, Pädagogik) sowie den Fachwissenschaften (zwei Unterrichtsfächer nach Wahl). Detaillierte Informationen zu den Inhalten der einzelnen Unterrichtsfächer finden Sie in den jeweiligen Fachinformationen.

Lehramt an Realschulen (Staatsexamen)

Studiengang

Abschlussprüfung

Staatsexamen

Titel

-

Fakultät

mehrere, je nach Fächerkombination

Regelstudienzeit

7 Semester; mindestens 6, höchstens 12 Semester

Kombinationsregeln

nur bestimmte Kombinationen erlaubt

Studienbeginn

bei bestimmten Fächern nur zu einem Wintersemester möglich

 

Zulassung/Bewerbung

Zulassungsvoraussetzungen

a) Allgemeine Hochschulreife oder
b) fachgebundene Hochschulreife der Berufsoberschule oder der Fachoberschule nur bei ausgewählten Fachrichtungen:

  • bei Fachrichtung Agrarwirtschaft oder Sozialwesen: nur Fachverbindung Biologie-Chemie möglich;
  • bei Fachrichtung Technik: nur Mathematik-Physik, Chemie-Mathematik, Chemie-Physik möglich;
  • andere Fachrichtungen: keine Studienberechtigung mit fachgebundener Hochschulreife

Zulassungsbeschränkung

je nach Fächerkombination

Eignungsprüfung

je nach Fächerkombination

 

Prüfungen

Sprachkenntnisse

je nach Fächerkombination

Zwischenprüfung?

keine

Freiversuch möglich?

ja, nach dem 5. Hochschulsemester für das Fach Erziehungswissenschaften; nach dem 7. Hochschulsemester für die Unterrichtsfächer

Promotion möglich?

ja

Aktuelles

Im Rahmen der Modularisierung der Lehramtsausbildung in Bayern wurde vom Kultusministerium eine neue Prüfungsordnung für die künftige Erste Staatsprüfung für ein Lehramt erarbeitet. Sie kann auf den Seiten des Kultusministeriums zur Reform der Lehrerbildung eingesehen werden.
Oder Sie verschaffen sich zunächst einmal einen Überblick über den Aufbau des neuen, modularisierten Lehramtsstudiums und die Verteilung der Leistungspunkte.

Im Wintersemester 2008/09 kann in Bayern letztmalig ein Lehramtsstudium nach der alten Lehramtsprüfungsordnung I vom 7. November 2002 begonnen werden. Ab dem Wintersemester 2009/10  gilt für Studienanfänger zwingend die neue Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008.

Achtung Studienanfänger: Im Sommersemester 2009 ist kein Studienbeginn im Lehramt an der Uni Würzburg möglich! Dies gilt nicht für Erweiterungsfächer und Wechsel zur Uni in ein höheres Semester.

Achtung Fachwechsler mit der alten Lehramtsprüfungsordnung: Wer ein Unterrichtsfach wechselt, wird zunächst ins 1. Fachsemester zurückgestuft und kommt damit in die neue Lehramtsprüfungsordnung. Scheine aus dem anderen Fach mitzunehmen ist regelmäßig schwierig. Um in der alten Lehramtsprüfungsordnung zu bleiben, muss man sich unter Bezugnahme auf §20 LPO I in ein entsprechendes höheres Fachsemester einstufen lassen d.h.

  • im SS09 mindestens ins zweite Fachsemester,
  • im WS09/10 mindestens ins dritte Fachsemester,
  • im SS10 mindestens ins vierte Fachsemester,
  • im WS10/11 mindestens ins fünfte Fachsemester.

Eine Anrechnung von mehr als vier Semestern ist nur in besonders begründeten Fällen möglich.

Da man im Lehramtsstudium immer in beiden Fächern im gleichen Fachsemester sein muss, ist man auch im neuen Fach zwangsläufig im entsprechenden höheren Semester, muss aber natürlich Erstsemesterveranstaltungen besuchen. Ob das überhaupt möglich ist, d.h. ob weiterhin Veranstaltungen nach dem alten System angeboten werden oder ob die neuen modularisiertern Veranstaltungen nach altem System angerechnet werden können, ist vom jeweiligen Fachbereich abhängig. Also: Nur wenn Ihr neues Fach in der folgenden Liste auftaucht, können Sie einen Fachwechsel in dieses Fach machen und dabei in der alten LPO bleiben! Andernfalls können Ihnen möglicherweise Ihre bisherigen Scheine aus dem anderen Fach nicht angerechnet werden!

  • Biologie: Wechsel möglich, äquivalente Kurse werden angeboten
  • Chemie: kein Wechsel möglich
  • Deutsch: Wechsel möglich, äquivalente Kurse werden angeboten oder Übergangsregelung eingerichtet
  • Englisch: Wechsel möglich, äquivalente Kurse werden angeboten
  • Erdkunde: Wechsel möglich, äquivalente Kurse werden angeboten
  • Französisch: Wechsel möglich, äquivalente Kurse werden angeboten
  • Geschichte: Wechsel möglich, Kurse sind polyvalent
  • Mathematik: Wechsel möglich, äquivalente Kurse werden angeboten oder Übergangsregelung eingerichtet
  • Musik: Noch nicht endgültig geklärt, HfM ist zuversichtlich dass Übergang möglich ist
  • Physik: Wechsel möglich, äquivalente Kurse werden angeboten
  • evangelische Religionslehre: Noch nicht geklärt
  • katholische Religionslehre: Noch nicht endgültig geklärt, voraussichtlich möglich.
  • Sport: kein Wechsel möglich!

Das erste Staatsexamen nach alter Prüfungsordnung kann man letztmalig im Herbst 2016 ablegen.

Weitere Informationen zur Reform der Lehrerbildung und zum Stand der Umsetzung an der Universität Würzburg erhalten Sie beim Zentrum für Lehrerbildung (ZfL) an der Uni Würzburg.

Aufbau des Studiums

Allgemeiner Aufbau und Ziele des Studiums

Lehrerbildung

Die Ausbildung zum Lehrer erfolgt für alle Lehrämter in zwei Phasen: Erst kommt ein Studium, das mit der Ersten Staatsprüfung abschließt, dann folgt der Vorbereitungsdienst als Lehramtsanwärter bzw. Referendar mit der Zweiten Staatsprüfung. Das Studium richtet sich nach der bayerischen Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) und wird durch die Studienordnungen der einzelnen Universitäten weiter geregelt. Für die Zweite Staatsprüfung gilt die LPO II.

Studienbeginn, -dauer und -voraussetzungen

Der Studienbeginn hängt von den gewählten Unterrichtsfächern ab. Nur wenn beide Fächer der Kombination einen Studienbeginn zum Sommersemester anbieten, kann das Studium im Sommersemester aufgenommen werden, im Wintersemester in jedem Fall. Die Mindeststudienzeit beträgt 6 Semester, die Regelstudienzeit 7 Semester. Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen soll im Anschluss an die Vorlesungszeit des siebten Semesters abgelegt werden, spätestens aber nach dem zwölften - andernfalls gilt man als erstmals durchgefallen.

Einstufungstest / Vorkurse

Für die Fremdsprachen Englisch und Französisch gibt es am Anfang des ersten Semesters jeweils einen Einstufungstest, der den Studierenden zur Orientierung dient, ob sie die erwünschten sprachlichen Voraussetzungen erfüllen.

Für Sport ist vor der Einschreibung eine Eignungsprüfung abzulegen. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt spätestens am 1. Juni. Die Informationsbroschüre mit dem Anmeldeformular kann ab März beim Sportzentrum der Universität Würzburg, Judenbühlweg 11, 97082 Würzburg, angefordert werden (Studienbeginn nur zum Wintersemester).

Für das Unterrichtsfach Musik muss ebenfalls eine Eignungsprüfung abgelegt werden (Anmeldung bis 1. April), und zwar an der Hochschule für Musik (Hofstallstr. 6, 97070 Würzburg, Tel. 0931/32187-215). Die Termine finden sich im Internet. Näheres kann bei der Hochschule für Musik erfragt werden (bitte Freiumschlag DIN C 5 beifügen), wo auch das Studium des Fachs Musik erfolgt (Doppeleinschreibung an der Hochschule für Musik und an der Universität Würzburg). Ein Studienbeginn ist nur zum WS möglich.

 

Studieninhalte und Prüfungen

Studienaufbau

Das Studium für das Lehramt an Realschulen umfasst:    

  • das erziehungswissenschaftliche Studium,
  • das Studium von zwei Unterrichtsfächern.

Das erziehungswissenschaftliche Studium (EWS)

„Das erziehungswissenschaftliche Studium dient dem Ziel, zusammen mit den fachwissenschaftlichen und den fachdidaktischen Studien die Lehrkraft zu befähigen, ihre Aufgaben der Erziehung und des Unterrichts zu erfüllen“ (§36 Abs. 1 Nr. 1 LPO I).
Es erstreckt sich auf folgende Gebiete:

  • Allgemeine Pädagogik (7 SWS):
    • Pädagogische Anthropologie und pädagogische Zielfragen
    • Theorien pädagogischen Handelns
    • Teilbereiche und besondere Institutionen von Erziehung und Bildung
    • Geschichte der Pädagogik
  • Schulpädagogik (7 SWS):
    • Theorie der Schule als Institution und Organisation
    • Theorie des Unterrichts
    • Planung und Analyse von Lehr-Lern-Prozessen
    • Bildung, Erziehung, Förderung und Beratung in Schule und Unterricht
  • Psychologie (12 SWS):
    • Pädagogische Psychologie des Lehrens und Lernens
    • Differentielle und Persönlichkeitspsychologie im Kontext der Schule
    • Sozialpsychologie der Schule und der Familie
    • Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters
    • Pädagogisch-psychologische Diagnostik und Evaluation
    • Auffälligkeiten im Erleben und Verhalten von Kindern und Jugendlichen

Die Prüfung kann bereits im Anschluss an das fünfte Hochschulsemester abgelegt werden („Freischuss“). Sie wird in einem der drei Fächer schriftlich, in den beiden anderen mündlich abgelegt (nach Wahl).

Zum Teilgebiet Psychologie gibt es eine regelmäßige Vorbesprechung und umfangreiche Beratungsblätter zum Download. Weitere Informationen auf den Internetseiten der Psychologie.

  • Gesellschaftswissenschaft und Theologie bzw. Philosophie (6 SWS)

Neben den oben beschriebenen im Staatsexamen geprüften Inhalten sind Leistungsnachweise über 4 SWS über Lehrveranstaltungen mit bestimmter Thematik (also zwei EWS-Pflichtscheine) aus Theologie oder Philosophie oder Soziologie oder Politikwissenschaft oder Volkskunde zu erwerben. Die Scheine können aus zwei verschiedenen Fächern sein, nur wer Religionslehre als Unterrichtsfach gewählt hat, muss beide Scheine in Theologie machen.


Fachwissenschaftliches Studium

Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen kann in Bayern nur in bestimmten Fächerverbindungen abgelegt werden. An der Universität Würzburg ist das Studium folgender Fächerkombinationen möglich:

Biologie, Chemie2, 3
Biologie, Englisch
Biologie, Physik2

Chemie, Englisch
Chemie, Physik1,2
Chemie, Mathematik1,2

Deutsch, Englisch
Deutsch, Erdkunde1
Deutsch, Französisch1
Deutsch, Geschichte1
Deutsch, Mathematik
Deutsch, Musik1,2
Deutsch, Physik2
Deutsch, ev./kath. Religionslehre
Deutsch, Sport1, 2


Englisch, Erdkunde1
Englisch, Französisch1
Englisch, Geschichte1
Englisch, Mathematik
Englisch, Musik1, 2
Englisch, Physik2
Englisch, ev./kath. Religionslehre
Englisch, Sport2

Erdkunde, Französisch1

Mathematik, Musik2
Mathematik, Physik2, 3
Mathematik, ev./kath. Religionslehre2
Mathematik, Sport2

Musik, Physik2
Musik, ev./kath. Religionslehre1,2
Musik, Sport2

1 Eine Erweiterung der Fächerverbindung mit einem dritten Fach (Erweiterungsfach) wird empfohlen.
2 Studienbeginn nur zum WS möglich bzw. empfohlen; bei Sport oder Musik Eignungsprüfung erforderlich.
3 Für die Fächerverbindungen Biologie/Chemie und Mathematik/Physik bestehen aufeinander abgestimmte Studienpläne.

Anders dargestellt gibt es also folgende Kombinationsmöglichkeiten:

  • mit Biologie: Englisch, Chemie oder Physik
  • mit Chemie: Biologie, Englisch, Mathematik oder Physik
  • mit Deutsch: Englisch, Erdkunde, Französisch, Geschichte, Musik, Physik, ev./kath. Religionslehre, Sport oder Mathematik
  • mit Englisch: Biologie, Chemie, Deutsch, Erdkunde, Französisch, Geschichte, Musik, Physik, ev./kath. Religionslehre oder Sport
  • mit Erdkunde: Deutsch, Englisch oder Französisch
  • mit Französisch: Deutsch, Englisch oder Erdkunde
  • mit Geschichte: Deutsch oder Englisch
  • mit Mathematik: Chemie, Physik, Sport, ev./kath. Religionslehre, Deutsch, Englisch oder Musik
  • mit Musik: Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik, ev./kath. Religionslehre oder Sport
  • mit Physik: Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Musik oder Mathematik
  • mit ev./katholischer Religionslehre: Deutsch, Englisch, Mathematik oder Musik.
  • mit Sport: Deutsch, Englisch, Mathematik, Musik

Die zwei Unterrichtsfächer für das Lehramt Realschule werden „nicht vertieft“ studiert (im Gegensatz zum Gymnasiallehramt, bei dem beide Fächer „vertieft“ studiert werden). Es umfasst etwa 44 SWS je Fach (im Laufe des gesamten Studiums), wovon 8-12 SWS auf die Fachdidaktik verwendet werden sollen. Soweit nicht beabsichtigt ist, das Staatsexamen in Bayern abzulegen, ist das Studium auch in anderen Fächerverbindungen an der Universität Würzburg möglich.

Anders als beim Lehramt an Gymnasien muss keine Zwischenprüfung abgelegt werden.

Praktika

Jeder Studierende hat folgende Praktika abzuleisten:

Studienanfänger nach Lehramtsprüfung von 2008 (Studienanfang ab WS 09/10)

  • ein Betriebspraktikum von acht Wochen Dauer in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb (auch im Ausland möglich); es soll einen gründlichen Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule vermitteln.
  • ein Orientierungspraktikum von drei bis vier Wochen Dauer vor Beginn des Studiums oder in den Semesterferien spätestens vor dem pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum; es dient dem Kennenlernen der Schule aus der Sicht des Lehrers und der ersten Überprüfung der Eignung und Neigung. Wenigstens eine Woche muss an einer Realschule, die übrige Zeit kann auch an einer anderen Schulart oder in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe abgeleistet werden. Es wird empfohlen, eine Woche an einer Grundschule zu absolvieren!
  • ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum. Das pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum wird im dritten und vierten Semester abgeleistet. Das Praktikumsamt legt den Beginn bindend fest, die Anmeldung erfolgt online im Praktikumsamt. Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Internetseite des Praktikumsamts. Die Anmeldung muss spätestens bis zum 1. Juni erfolgen.
  • ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum. Es findet im fünften und sechsten Semester statt. Die Anmeldung erfolgt online, Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Internetseite des Praktikumsamts.  Die Meldung zum studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum muss für das Wintersemester als auch für das darauffolgende Sommersemester bis spätestens 15. April erfolgen.

Studienanfänger nach Lehramtsprüfung von 2002 (Studienanfang spätestens WS 08/09)

  • ein Betriebspraktikum von acht Wochen Dauer in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb (auch im Ausland möglich); es soll einen gründlichen Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule vermitteln. Bei einer Fächerverbindung mit Chemie soll das Betriebspraktikum in einem Betrieb der biotechnischen oder chemischen Industrie, bei einer Fächerverbindung mit Physik in einem Betrieb mit physikalisch-technischer Ausrichtung abgeleistet werden.
  • ein Orientierungspraktikum von drei bis vier Wochen Dauer vor Beginn des Studiums oder in den Semesterferien spätestens vor dem schulpädagogischen Blockpraktikum; es dient dem Kennenlernen der Schule aus der Sicht des Lehrers und der ersten Überprüfung der Eignung und Neigung. Wenigstens eine Woche muss an einer Realschule, die übrige Zeit kann auch an einer anderen Schulart oder in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe abgeleistet werden. Es wird empfohlen, eine Woche an einer Grundschule zu absolvieren!
  • ein schulpädagogisches Blockpraktikum (A-Praktikum) in der vorlesungsfreien Zeit, also in den Semesterferien, von einer Dauer von 3 Wochen bzw. 15 Tagen mit 50 Unterrichtsstunden. Voraussetzung ist u.a. der Nachweis des Orientierungspraktikums. Das schulpädagogische Blockpraktikum soll nach dem ersten, spätestens nach dem vierten Semester abgeleistet werden.
  • ein fachdidaktisches Blockpraktikum (B-Praktikum, 15 Tage, 50 Unterrichtsstunden) in einem der beiden Fächer; dieses soll spätestens nach dem fünften Semester abgeleistet werden. Die Meldung zu den Blockpraktika ist an das Praktikumsamt bei demjenigen Ministerialbeauftragten zu richten, in dessen Zuständigkeitsbereich die gewünschte Praktikumsschule liegt. Anmeldeformulare sind im Praktikumsamt der Universität erhältlich. Die Termine für den Regierungsbezirk Unterfranken legt das Praktikumsamt einheitlich fest. Ortswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
  • ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (C-Praktikum) in einem der zwei Fächer (i.d.R. im nicht für das B-Praktikum gewählten Fach). Es findet innerhalb eines Semesters einmal jede Woche statt und umfasst dabei mindestens 4 Stunden Unterricht einschließlich Besprechung (vormittags). An den anderen Tagen sind regulär Seminare und Vorlesungen an der Uni zu besuchen. Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum soll möglichst nicht vor dem dritten und nicht nach dem fünften Semester stattfinden. Die Meldung zum studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum ist mit dem entsprechenden Formblatt an das jeweils zuständige Praktikumsamt zu richten, und zwar sowohl für das Wintersemester als auch das darauffolgende Sommersemester bis spätestens 1. Juli.

Das Praktikumsamt befindet sich in der Jakob-Stoll-Realschule, Frankfurter Str. 71, 97082 Würzburg, Tel. 0931/4534511. Sprechstunde Mi 14.30-16.30 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich für das Praktikum (pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (PD) sowie studienbegleitendes Praktikum (SF)) online beim Praktikumsamt
anmelden
müssen. Informieren Sie sich vorab über die Praktika beim Praktikumsamt Unterfranken. Auf den Praktikumsseiten des Kultusministeriums finden Sie weitere Hinweise zu den Praktika.

Staatsexamen

Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist in einem der beiden Unterrichtsfächer oder im Bereich des erziehungswissenschaftlichen Studiums eine schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit) anzufertigen. Das Thema soll spätestens ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung mit einem Prüfer vereinbart werden. Für die Bearbeitung des Themas sind vier Monate vorgesehen.

Die Erste Staatsprüfung muss im Ganzen, kann also - mit Ausnahme der erziehungswissenschaftlichen Prüfung - nicht fachweise abgelegt werden. Die erziehungswissenschaftliche Prüfung lässt sich vorziehen. Wenn sie bereits im Anschluss an das fünfte Fach- und Hochschulsemester(!) abgelegt wird, gilt das als Freiversuch, d.h. sie kann zweimal (auch zur Notenverbesserung) wiederholt werden. Bei den Fächern Englisch, Musik und Kath. Religionslehre kann eine mündliche Prüfung des Staatsexamens als „studienbegleitender Leistungsnachweis“ schon nach dem dritten Semester abgelegt werden. Die Noten gehen dann in die Staatsexamensnote mit ein. Die Noten werden in der Ersten Staatsprüfung folgendermaßen gewichtet:

2/9

Erziehungswissenschaftliches Studium

3/9

1. Unterrichtsfach

3/9

2. Unterrichtsfach

1/9

Hausarbeit

Erweiterung

Aufgrund der Stundentafeln der Realschule bzw. der Besonderheiten der Unterrichtsfächer kommt der Erweiterung durch ein drittes Fach bei den unter „Fachwissenschaftliches Studium“ mit Fußnote 1) gekennzeichneten Kombinationen eine besondere Bedeutung zu.

An der Universität Würzburg bestehen folgende Möglichkeiten für eine Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Realschulen:

  • das Studium eines dritten der unter „Fächerverbindungen“ aufgeführten Fächer oder Sozialkunde, Informatik oder Ethik;
  • das Studium einer sonderpädagogischen Fachrichtung, das zu einer sonderpädagogischen Qualifikation führt. Folgende Fachrichtungen sind möglich: Körperbehinderten-, Verhaltensgestörten- oder Sprachbehindertenpädagogik;
  • das Studium einer fremdsprachlichen Qualifikation.

Wie sich die Erweiterung auf Ihre Übernahmechancen auswirkt, erfahren Sie im Merkblatt "Berücksichtigung der Erweiterungsprüfung bei der Einstellung in den Staatsdienst" des Kultusministeriums.

Promotion

In jedem der Unterrichtsfächer kann normalerweise promoviert werden, denn nach den  Promotionsordnungen der meisten Fakultäten ist das erste Staatsexamen im entsprechenden Gymnasiallehramtsfach als Zulassungsvoraussetzung für eine Promotion ausreichend.  Genauere Informationen zur Promotion finden Sie in den Fachinformationen der einzelnen Fächer.

Berufsfelder/Aussichten

Berufsfelder/Arbeitsmarkt

Realschullehrer und -lehrerinnen erteilen allgemein bildenden Unterricht in den Klassen 5-10 an Real- und Mittelschulen beziehungsweise in Klassen der Sekundarstufe I. Neben ihren fachlichen erfüllen sie täglich auch erzieherische Aufgaben. Beschäftigungsmöglichkeiten finden sie an allgemein bildenden weiterführenden Schulen im Sekundarbereich I, wie z.B. Real-, Mittel- und Gesamtschulen. Darüber hinaus können Realschullehrer/innen in Internaten und Schülerheimen tätig werden. Als selbstständige Lehrer/innen arbeiten sie z.B. in Nachhilfeinstituten und an Sprachschulen.

Aufbaustudiengänge/Zusatzqualifikationen

Die Lehrberechtigung für weitere Unterrichtsfächer sowie für zusätzliche Qualifikationen kann auch nach dem Staatsexamen im Rahmen einer sog. nachträglichen Erweiterung erworben werden. Da zur Zulassung für Erweiterungsprüfungen im Regelfall keinerlei universitäre Leistungsnachweise vorzulegen sind, kann viel der Vorbereitung neben der Berufstätigkeit erfolgen.

Die Lehrerfortbildung in Bayern erfolgt an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen. Sie untersteht direkt dem Kultusministerium. Hier erfolgt die Zentrale Fortbildung von Lehrkräften.

Tipps für Erstsemester und Hinweise zur Strukturierung des Studiums

Allgemeine Tipps

Auch wenn Sie sich um zwei Unterrichtsfächer kümmern müssen – vergessen Sie die Erziehungswissenschaften und die Fachdidaktik nicht (es muss aber nicht unbedingt im ersten Semester sein). Informieren Sie sich über die Situation in Ihren Unterrichtsfächern: Es gibt Fächer mit festgefügtem Aufbau, mit recht detaillierten Empfehlungen oder mit ziemlich freiem Ablauf. Wenn Sie Wahlmöglichkeiten haben, stellen Sie einen Stundenplan zusammen, der Veranstaltungen zu den Grundlagen beider Fächer enthält. Dabei kann ruhig ein Fach dominieren; im nächsten Semester kommt dann das andere stärker zum Zug. Denken Sie nicht primär an Pflichtscheine – die kriegen Sie schon zusammen – und belegen Sie auch Vorlesungen. "Wie mache ich einen Stundenplan?" gibt zu diesem Thema weitere Informationen.

Tipps für Hochschulwechsler

Wenn Sie von einer bayerischen Hochschule kommen, werden Ihnen alle Scheine mit dem Zusatz „LPO I“ anerkannt. In allen anderen Fällen wenden Sie sich an die Fachstudienberatung bzw. die jeweiligen Fachvertreter. Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zum Wechsel.

Prüfungs- und Studienordnungen

Die aktuell geltende Fassung der Lehramtsprüfungsordnung I und II sowie weitere rechtliche Vorschriften finden sich online beim bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

Auf den Seiten des Prüfungsamtes der Universität Würzburg finden sich

  • die Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge
  • die Zwischenprüfungsordnung für Lehramts- und Magisterstudiengänge

Adressen

Fachstudienberatung

Die Fachstudienberatung für die einzelnen Unterrichtsfächer erfolgt durch die Institute, z.B. für Deutsch durch das Institut für deutsche Philologie. Liste der Fachstudienberater

Prüfungsämter

Zentrum für Lehrerbildung

Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZfL)
Universität Würzburg

Wittelsbacherplatz 1
Raum 014/015
97074 Würzburg
E-Mail: zfl@uni-wuerzburg.de

Internet-Links

Universität Würzburg     Sanderring 2     97070 Würzburg     Tel. 0931/31-0

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